Elektronisches Urkundenarchiv

Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die Bundesnotarkammer ein
Elektronisches Urkundenarchiv einrichten, das die sichere Aufbewahrung der notariellen
Urkunden für 100 Jahre ermöglicht.

 

Jeder Notar wird in Zukunft jede ab einem Stichtag errichtete Urkunde digitalisieren
und in „seiner“ elektronischen Urkundensammlung, die im Elektronischen Urkundenarchiv

bei der Bundesnotarkammer geführt wird und individuell verschlüsselt ist, verwahren.

 

Darüber hinaus können die Notare wahlweise die alten Urkunden nachdigitalisieren.

 

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